Staatsrat
Konflikte mit dem Staat werden normalerweise vom Staatsrat beigelegt. Es gibt jedoch auch vorausgehende Verfahren, z. B. verwaltungs- oder disziplinarrechtlicher Art mit in der Regel sehr komplizierten Verfahrensvorschriften.
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Konflikte mit dem Staat werden normalerweise vom Staatsrat beigelegt. Es gibt jedoch auch vorausgehende Verfahren, z. B. verwaltungs- oder disziplinarrechtlicher Art mit in der Regel sehr komplizierten Verfahrensvorschriften.